JUFINALE – Wettbewerb & Teilnahmebedingungen

Das Filmfestival für junge Leute in Niederbayern

Im Herbst diesen Jahres – 2021 – und zwar am 20. NOEMBER im CINEPLEX in VILSBIBURG ist es wieder so weit, das Niederbayerische Jugendfilmfest – die JUFINALE – findet statt! Bis 2. OKTOBER könnt ihr dazu eure Filme bei uns einreichen. Bei der Niederbayerischen JUFINALE 2021 laufen Eure Filme dann auf großer Kinoleinwand.

Die große Filmleinwand wartet auf eure Projekte. Ob dramatischer Spielfilm, außergewöhnliche Dokumentation, vielversprechender Experimentalfilm, schräge Komödie oder was auch immer euch einfällt. Egal, ob Liebes- oder Herzschmerzthemen, der ganz alltägliche Wahnsinn, wilde Verfolgungsjagden oder melancholische Momente, macht, was Ihr wollt – aber reicht es für die JUFINALE 2021 ein!

Die niederbayerische JUFINALE ist das Jugendfilmfestival des Bezirksjugendring Niederbayern. Durchgeführt wird es alle zwei Jahre an einem anderen Austragungsort in Niederbayern in Kooperation mit dem JFF – Institut für Medienpädagogik und weiteren Unterstützern.

Wer mitmacht, kann nicht nur Preise gewinnen, sondern vor allem auch seinen Film im Kino präsentieren und einem großen Publikum vorstellen. Die Produktionen werden von einer Fachjury prämiert. Höhepunkt der JUFINALE ist die Preisverleihung, bei der die niederbayerischen Jugendfilmpreise schließlich feierlich vergeben werden.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Am Niederbayerischen Jugendfilmfestival 2021 können alle Jugendlichen und Jugendfilmgruppen aus Niederbayern teilnehmen, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung ihres Films nicht älter als 26 Jahre sind.

2. Filme von Kindern (bis 12 Jahre) können auf Bezirksebene teilnehmen, jedoch nicht zum Landeswettbewerb nominiert werden. Beim BAYERISCHEN KINDER & JUGEND FILMFESTIVAL wird eine Auswahl von Kinderfilmproduktionen vorgeführt.

3. Die zum Niederbayerischen Jugendfilmfestival eingereichten Produktionen dürfen bei keinem anderen Bezirksfestival eingereicht werden, das Qualifikationswettbewerb für das BAYERISCHE KINDER & JUGEND FILMFESTIVAL ist. Jeder Film muss in dem Bezirk eingereicht werden, in dem die Mehrheit der beteiligten Jugendlichen wohnt.

4. Thema und Genre können frei gewählt werden! Zugelassen sind Spiel-, Dokumentar-, Animations- und Experimentalfilme in den gängigen Formaten.

5. Die eingereichten Produktionen müssen in den vergangenen zwei Jahren entstanden sein und sollen nicht über 30 Minuten Spieldauer haben. An der Produktion eines Films müssen mindestens zwei Jugendliche in maßgeblicher Funktion (Buch, Regie, Produktion, Kamera) mitgewirkt haben. Ausgeschlossen sind Filme, die in einem professionellen oder kommerziellen Kontext entstanden sind.

6. Die Filme müssen für Jurysichtung und Vorführung in bestmöglicher Qualität vorliegen. Auf den Festivals werden die bei der Einreichung abgegebenen Versionen der Filme gezeigt. Ausnahmen müssen mit der Medienfachberatung Niederbayern abgesprochen werden. Outtakes (= lustige Szenen nach dem Filmabspann) werden weder bei der Jurysitzung noch beim Niederbayerischen Jugendfilmfestival gezeigt.

7. Eine Vorjury legt fest, welche Filme zum Festival und zum Wettbewerb zugelassen werden. Eine unabhängige Fachjury ermittelt dann die Niederbayerischen Jugendfilmpreise und nominiert die Filme für die Teilnahme am BAYERISCHEN KINDER & JUGEND FILMFESTIVAL.

Die Entscheidungen der Jurys sind unanfechtbar; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8. Die Veranstalter setzen voraus, dass alle Rechte an den Produktionen bei den Einsendenden liegen und die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

9. Mit Anmeldung und Einsendung des Filmes werden den Veranstaltern folgende begrenzte Rechte unentgeltlich übertragen: Aufführung im Rahmen der niederbayerischen JUFINALE und des BAYERISCHEN KINDER & JUGEND FILMFESTIVALS sowie Nutzung der Filme für Jurysitzungen, Pressearbeit, Werbung, Berichterstattung und Präsentation im Fernsehen, Seminar- und Bildungsarbeit, zur Anfertigung von Archivkopien, für nicht-gewerbliche Vorführungen sowie zur späteren Ausstrahlung im AFK-Fernsehen. Zudem haben die Veranstalter das Recht, die bei der Einreichung der Filme übermittelten personenbezogenen Daten zu speichern und ausgewählte Daten (Alter, Name und Herkunftsort der Filmgruppen) im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu veröffentlichen.

Wichtig!
Für jede Produktion bitte ein eigenes Formular ausfüllen.