TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1.
An den Bezirksfestivals können Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren aus ihrem Bezirk (München, Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken) teilnehmen. Ausgeschlossen sind Filme, die im professionellen oder kommerziellen Kontext entstanden sind.
2.
Jeder Film muss in dem Bezirk eingereicht werden, in dem die Mehrheit der beteiligten Kinder und Jugendlichen wohnt. Eine Teilnahme mit demselben Film bei einem anderen Bezirksfestival ist ausgeschlossen. Sofern es auf Bezirksebene kein Kinderfilmfestival gibt oder kein Kinderprogramm im Rahmen der „BKJFFFilmfestivals“ angeboten wird, worüber sich der Kinderfilm qualifizieren könnte, besteht die Möglichkeit den Kinderfilm direkt zum bayernweiten Kinderprogramm einzureichen.
3.
Zugelassen sind Filme:
- von jungen Menschen, die bei der Fertigstellung des Films nicht älter als 26 Jahre waren
- in allen Genres in den gängigen Formaten
- die in den vergangenen zwei Jahren entstanden sind
- die eine Laufzeit von 30 Minuten möglichst nicht überschreiten
- deren Produktion maßgeblich in den Händen von unter 27-Jährigen lag (Buch, Regie, Produktion, Kamera)
- bei denen alle Rechte geklärt sind und die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
4.
Die Filme müssen für Jurysichtung und Vorführung in bestmöglicher Qualität vorliegen. Auf den Festivals werden die bei der Einreichung abgegebenen Versionen der Filme gezeigt. Ausnahmen müssen mit dem jeweiligen Festivalbüro abgesprochen werden.
5.
Aus den eingereichten Filmen ermittelt eine unabhängige Jury die Filmpreise und nominiert die Filme für die Teilnahme an dem BAYERISCHEN KINDER & JUGEND FILMFESTIVAL. Aus den auf Bezirksebene nominierten Filmen wählt die Jury des Landesfestivals die Empfänger:innen der Bayerischen Kinder- und Jugendfilmpreise aus. Filme von Kindern unter 12 Jahren können auf Bezirksebene teilnehmen, jedoch nicht zum Landeswettbewerb nominiert werden. Beim BAYERISCHEN KINDER & JUGEND FILMFESTIVAL wird aber eine Auswahl von Kinderfilmproduktionen vorgeführt. Die Entscheidung der Jurys aller Bezirksfestivals ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6.
Mit Anmeldung und Einsendung des Films werden den Veranstalter:innen folgende begrenzte Rechte unentgeltlich übertragen: Aufführung bei den Festivals auf Bezirks- und Landesebene sowie nichtgewerbliche Vorführungen, Nutzung für Pressearbeit, Werbung, Berichterstattung, Seminar- und Bildungsarbeit sowie Präsentation im Fernsehen und zur Anfertigung von Archivkopien. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzhinweise verarbeitetet.
7.
Die Teilnehmenden bestätigen, dass die Inhalte der Arbeiten selbst erstellt wurden und die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Es wird versichert, dass die abgebildeten Personen mit einer eventuellen Vorführung des Films einverstanden sind.
JURY(-LEITFADEN)
Alle Filme im Wettbewerb werden von einer unabhängigen Jury gesichtet und nach bestimmten, vom BAYERISCHEN KINDER & JUGEND FILMFESTIVAL-Beirat festgelegten, einheitlichen Kriterien bewertet.
ALLGEMEINE KRITERIEN
Die nachfolgend aufgeführten Kriterien für die Bewertung der eingereichten Filme können und sollen nur der Orientierung dienen. Zu den für den Charakter des BAYERISCHEN KINDER & JUGEND FILMFESTIVALS sowie der Bezirks- und Landes-Festivals wesentlichen Merkmalen gehören jedoch, dass sie
- Wettbewerbe für Jugendgruppen sind, und dass die Filme und Videos sich im weitesten Sinne mit Alltag und Lebenswelt der Jugendlichen auseinandersetzen sollten.
- Filme von Jugendlichen sein müssen, d. h. dass das Kriterium des Eigenanteils zu berücksichtigen ist.
- Filme aus der Vielfalt an Jugendfilmpoduktionen zeigen und prämieren.
Produktionen mit entscheidender Einflussnahme von Pädagog*innen, Gruppenleiter*innen, Eltern oder Filmprofis über 26 Jahren sind nicht im Sinne unseres Wettbewerbs. Jedoch: Völlig ohne Unterstützung Erwachsener oder Profis über 26 Jahren usw. entsteht erfahrungsgemäß nur ein Teil der Filme. Bei den anderen ist ein hoher Eigenanteil positiv, ein hoher Fremdanteil entsprechend negativ zu werten.
Bitte beachten Sie: Ein professionell wirkender Beitrag muss erfahrungsgemäß nicht unbedingt unter professionellen Bedingungen entstanden sein. Er darf nur dann aus der Wertung genommen werden, wenn
- bei der Produktion mehrheitlich und in wesentlichen Bereichen des Films über 26-Jährige beteiligt waren.
- dem Projekt eine kommerzielle Finanzierung (z. B. Auftrags-Produktion o. Ä.) zugrunde liegt.
- der Beitrag eine Länge von 30 Min. übersteigt, ohne dass dies formal oder inhaltlich dezidiert zu rechtfertigen ist (z. B. durch herausragende Leistung, Spannungsbogen über den gesamten Ablauf hinweg erhalten, Inhalt bedarf der ausführlichen Darstellung etc.)
Die Mitwirkung von Profis in nachgeordneten Bereichen (Kamera, Ton, Darstellung, Organisation) ist zulässig, aber nach den oben beschriebenen Maßgaben bei der Wertung zu berücksichtigen.
CHECKLISTE
Entstehungshintergrund
- Handelt es sich um die erste Produktion der Gruppe?
- Waren die Filmemachenden eher jünger oder älter?
- Eigenanteil: Wurde der Film von der Gruppe eigenverantwortlich produziert – oder liegt eine deutliche Einflussnahme von Erwachsenen bzw. Profis vor?
- Entstand der Film unter besonderen sozialen, organisatorischen oder politischen Verhältnissen?
Inhalt
- Authentizität: Spiegelt das Thema die Lebenswelt und unmittelbaren Interessen Jugendlicher wider?
- Ist dieses Thema inhaltlich konzentriert und gründlich bearbeitet, sind Handlungs- und Argumentationslinien stringent?
Formales
- Ist das Thema formal adäquat bearbeitet?
- Sind schauspielerische Leistungen hervor zu heben?
- Sind Kamera-, Ton- und Schnittarbeit einfallsreich und technisch gut ausgeführt?
- Wurde versucht, ungewöhnliche und experimentelle Wege zu gehen?
- Ist ein eigener Stil erkennbar?
Subjektives
- Gefällt, berührt, überrascht der Film?