Teilnahmebedingungen

1.
An den Bezirksfestivals können Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren aus ihrem Bezirk (München, Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken) teilnehmen. Ausgeschlossen sind Filme, die im professionellen oder kommerziellen Kontext entstanden sind.

2.
Jeder Film muss in dem Bezirk eingereicht werden, in dem die Mehrheit der beteiligten Kinder und Jugendlichen wohnt. Eine Teilnahme mit demselben Film bei einem anderen Bezirksfestival ist ausgeschlossen. Sofern es auf Bezirksebene kein Kinderfilmfestival gibt oder kein Kinderprogramm im Rahmen der „BKJFF Filmfestivals“ angeboten wird, worüber sich der Kinderfilm qualifizieren könnte, besteht die Möglichkeit den Kinderfilm direkt zum bayernweiten Kinderprogramm einzureichen.

3.
Zugelassen sind Filme:

  • Von jungen Menschen, die bei der Fertigstellung des Films nicht älter als 26 Jahre waren
  • in allen Genres in den gängigen Formaten
  • die in den vergangenen zwei Jahren entstanden sind
  • die eine Laufzeit von 30 Minuten möglichst nicht überschreiten
  • deren Produktion maßgeblich in den Händen von unter 27-Jährigen lag (Buch, Regie, Produktion, Kamera)
  • bei denen alle Rechte geklärt sind und die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

4.
Die Filme müssen für Jurysichtung und Vorführung in bestmöglicher Qualität vorliegen. Auf den Festivals werden die bei der Einreichung abgegebenen Versionen der Filme gezeigt. Ausnahmen müssen mit dem jeweiligen Festivalbüro abgesprochen werden.

5.
Aus den eingereichten Filmen ermittelt eine unabhängige Jury die Filmpreise und nominiert die Filme für die Teilnahme an dem BAYERISCHEN KINDER & JUGEND FILMFESTIVAL. Aus den auf Bezirksebene nominierten Filmen wählt die Jury des Landesfestivals die Empfänger*innen der Bayerischen Kinder und Jugendfilmpreise aus. Filme von Kindern unter 12 Jahren können auf Bezirksebene teilnehmen, jedoch nicht zum Landeswettbewerb nominiert werden. Beim BAYERISCHEN KINDER & JUGEND FILMFESTIVAL wird aber eine Auswahl von Kinderfilmproduktionen vorgeführt. Die Entscheidung der Jurys aller Bezirksfestivals ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6.
Mit Anmeldung und Einsendung des Films werden den Veranstalter*innen folgende begrenzte Rechte unentgeltlich übertragen: Aufführung bei den Festivals auf Bezirks- und Landesebene sowie nichtgewerbliche Vorführungen, Nutzung für Öffentlichkeitsarbeit (On- und Offline), Seminar- und Bildungsarbeit sowie Präsentation im Fernsehen und zur Anfertigung von Archivkopien. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzhinweise verarbeitetet.

7.
Die Teilnehmenden bestätigen, dass die Inhalte der Arbeiten selbst erstellt wurden und die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Es wird versichert, dass die abgebildeten Personen mit einer eventuellen Vorführung des Films einverstanden sind.

Stand: 11.07.2023